Betreuung

Table of contents

Wahl des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin

Im Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit schlagt ihr ein Thema sowie zwei Betreuer*innen vor. Die erste Betreuerin bzw. den ersten Betreuer könnt ihr generell frei wählen – es muss allerdings eine Professorin oder ein Professor der HTW Berlin sein. Sinnvollerweise sollte er oder sie den entsprechenden fachlichen Hintergrund zum gewählten Thema haben. Es empfiehlt sich generell, rechtzeitig mit der Wunschbetreuerin bzw. dem Wunschbetreuer Kontakt aufzunehmen und die Betreuung verbindlich zu vereinbaren.

Wahl des Zweitbetreuers bzw. der Zweitbetreuerin

Die Zweitbetreuung kann eine Professorin oder Professor der HTW Berlin übernehmen. Häufig wird die Zweitbetreuung auch durch externe Betreuer*innen übernommen. Dabei bietet es sich an, dass eure Firmenbetreuerin bzw. euer Firmenbetreuer diese Aufgabe übernimmt, wenn ihr in einem Unternehmen die Abschlussarbeit schreibt. Voraussetzung ist, dass er oder sie über einen entsprechenden Hochschulabschluss verfügt. Zur Betreuung einer Bachelorarbeit muss dies ein Bachelor- oder Masterabschluss, FH-Diplom oder Uni-Diplom sein. Zur Betreuung einer Mastarbeit ist ein Masterabschluss oder ein Uni-Diplom erforderlich. Ein Bacheloarabschluss oder ein FH-Diplom ist zur Betreuung einer Masterarbeit nicht ausreichend. Außerdem sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung erwünscht.

Lehrauftrag für Zweitbetreuer und -betreuerinnen

Externe Zweitbetreuer*innen erhalten für die Betreuung einen Lehrauftrag von der HTW Berlin. Dazu muss der Verwaltung ein Fragebogen sowie eine Kopie der Urkunde des Hochschulabschlusses vorgelegt werden. Die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer bewertet die Arbeit gemeinsam mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer, erstellt ein schriftliches Gutachten und nimmt an der Verteidigung teil. Für den Lehrauftrag gibt es eine pauschale geringfügige Vergütung. Reise- und Übernachtungskosten zur Teilnahme an der Verteidigung können von der HTW Berlin nicht erstattet werden. Bitte informiert eure Zweitbetreuerin bzw. euren Zweitbetreuer darüber und händigt die Hinweise für externe Zweitbetreuer*innen aus. Stellt rechtzeitig den Kontakt zwischen Zweitbetreuer*in und Verwaltung des Fachbereichs 1 sowie der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer her.